Allgemeinen Geschäftsbedingungen
RinnenRetter Gebäudeservice

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen RinnenRetter – Rund ums Dach in sicheren Händen (Inh. Nils Uhde) und Kunden über Leistungen zur Dachrinnenreinigung und damit verbundene Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung

(1) RinnenRetter erbringt professionelle Dachrinnenreinigung vom Boden aus mittels Teleskopsaugtechnik, inklusive Reinigungsdokumentation per Kamera.
(2) Auf Wunsch können zusätzliche Leistungen vereinbart werden (z. B. Fallrohrprüfung).
(3) Arbeiten auf dem Dach werden aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht durchgeführt.
(4) Vertragsgegenstand sind ausdrückliche keine handwerkspflichtigen Leistungen.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Bestätigung des Kunden sowie die Annahme durch RinnenRetter zustande.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, vor Arbeitsbeginn sicherzustellen, dass alle relevanten Bereiche zugänglich sind.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung angegebenen Preise, abgerechnet nach tatsächlich erfolgter Leistung.
(2) Alle Preise enthalten die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
(3) Zahlung ist sofort nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).

§ 5 Empfehlungsvorteile / Rabattregelung

(1) Empfehlende Bestandskunden erhalten 10 % Rabatt auf die nächste Reinigung, neu geworbene Kunden erhalten 10 % Erstkundenrabatt.
(2) RinnenRetter behält sich das Recht vor Rabatte kombiniert nicht zu aktzeptieren.

§ 6 Durchführung der Arbeiten / Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass das Grundstück frei zugänglich und die Dachrinne erreichbar ist.
(2) Witterungsbedingte Verschiebungen bleiben vorbehalten (z. B. Regenschauer, Sturm, Glatteis).
(3) Werden Hindernisse oder Risiken festgestellt, kann RinnenRetter die Arbeiten abbrechen oder zusätzliche Maßnahmen vorschlagen.
(4) Weichen die Gegebenheiten vor Ort von den erwarteten oder kommunizierten Gegenbenheiten ab (zum Beispiel Höhe der Rinne), behält sich Rinnenretter das Recht vor Aufträge abzubrechen.

§ 7 Abnahme der Leistung

Die Leistung gilt als abgenommen, sobald der Kunde die Dachrinne in Gebrauch nimmt oder nicht binnen 48 h nach Leistungserbringung Mängel rügt.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
(2) Haftung besteht nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
(3) Für wetterbedingte Folgeschäden an verstopften oder beschädigten Dachrinnen besteht keine Haftung, insbesondere wenn der Kunde empfohlene Reinigungsintervalle nicht einhält.

§ 9 Stornierung / Terminverschiebung

(1) Stornierungen bis 48 h vor Termin sind kostenfrei.
(2) Bei kurzfristigeren Absagen oder kundenseitigem nicht zustandekommen der Leistung kann eine Aufwandsentschädigung erhoben werden.
(3) Witterungsbedingte Verschiebungen durch RinnenRetter sind jederzeit zulässig.

§ 10 Steuerliche Hinweise

Gemäß § 35a EStG können haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden (keine Steuerberatung).

§ 11 Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.
Der Gerichtsstand ist Einbeck.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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